Das Bundeskartellamt hatte die drei großen deutschen Zuckerhersteller (Nordzucker, Südzucker und Pfeifer & Langen) 2014 mit erheblichen Bußgeldern überzogen, die insgesamt rd. 280 Mio. € ausmachten. Diese Bußgeldbescheide sind seit geraumer Zeit auch bestandskräftig. Zugrunde liegt der Vorwurf des Bundeskartellamts, die Hersteller hätten in einem Zeitraum von 1996 bis 2009 für Verarbeitungs- und Haushaltszucker die Preise untereinander abgesprochen. Ziel dieser Absprache war, dem jeweiligen Zuckerhersteller dessen Kernabsatzgebiet vor Konkurrenz zu sichern. Anschließend haben letzthin vier Molkereien, Backwarenhersteller und Brauereien Klage erhoben und Schadensersatz von den Zuckerfabriken verlangt. Sie hätten in den genannten Jahren aufgrund des Kartells zu hohe Zuckerpreise gezahlt. Das LG Köln hat nun mit Urteilen vom 09.10.2020 (33 O 69/15, 33 O 147/15, 33 O 146/15, 33 O 33/17) die Klagen (geltend gemacht sind Schadensersatzansprüche in Höhe von rd. 126 Mio. €) abgewiesen. Nach einer Beweisaufnahme (Gutachten eines Wirtschaftswissenschaftlers) ist das LG Köln zu der Auffassung gekommen, dass nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden könne, dass die Kartellabsprache auch zu erhöhten Preisen geführt habe. Auch ohne das Kartell sei, so das LG Köln, davon auszugehen, dass eine stillschweigende Koordinierung zwischen den Zuckerherstellern herbeigeführt worden wäre.

Agricola Verlag