Eine am 29.04.21 vorgestellte Studie der EU-Kommission kommt zu dem Schluss, dass Pflanzen, die durch neue genomische Verfahren (New Genomic Techniques, NGT) wie die sogenannte Genschere entstanden sind, grundsätzlich das Potenzial haben, zu einem nachhaltigeren und robusteren Lebensmittelsystem beizutragen. Der derzeit geltende Rechtsrahmen sei für diese innovativen Technologien jedoch nicht mehr zweckmäßig, so die EU-Kommission.

In 2018 hatte der EuGH (C-528/16 vom 25.07.2018 – siehe RdL 12/2018, S. 366) entschieden, dass Pflanzen, deren Erbgut durch die Genomeditierung verändert wurde, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) einzustufen sind. Der Rat der Europäischen Union hatte daraufhin die EU-Kommission beauftragt, Klarheit in Bezug auf den Umgang mit neuen Züchtungsmethoden zu schaffen und ggf. die bisherigen Regeln anzupassen. Auf Basis der nun veröffentlichten Studie will die EU-Kommission eine Modernisierung des europäischen Rechtsrahmens für neue biotechnologische Techniken erörtern.

Die Studie kann hier (auf Englisch) heruntergeladen werden.

Agricola Verlag