In seiner Entschließung vom 12.02.2021 fordert der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, sich auf EU-Ebene für strengere Regeln einzusetzen, um Tiere bei Transport besser vor Stressfaktoren wie Kälte oder Hitze, überlangen Transfers und Verletzungen zu schützen. Aus Sicht des Bundesrates sollen u.a. Lebendtransporte acht Stunden (wie dies innerdeutsch bereits gilt) nicht überdauern und Transporte bei Außentemperaturen unter fünf Grad oder über 25 Grad Celsius verhindert werden. Rindertransporte in weit entfernte Drittstaaten sollen verboten werden, wenn zu befürchten ist, dass die Tiere tierschutzwidrig behandelt oder unzureichend versorgt werden. Zudem sollen die zuständigen Behörden zur besseren Kontrolle Echtzeit-Zugang zu den Navigationsgeräten der Transportfahrzeuge erhalten.

Siehe ebenfalls zu diesem Thema die News vom 21.01.2021: Rindertransporte nach Marokko – Verwaltungsgerichte uneins

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