Bundestag und Bundesrat haben ein umfassendes Maßnahmenpaket für den besseren Schutz von Insekten beschlossen. Der Bundesrat ließ am 25.06.2021 das vom Bundestag beschlossene sogenannte Insektenschutzgesetz, eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, passieren und stimmte einer Verordnung zu, die u.a. den Ausstieg aus der Anwendung des umstrittenen Wirkstoffs Glyphosat regelt. Der Einsatz des Unkrautvernichters soll zunächst in Gärten und Kleingärten, Parks und auf Sportplätzen verboten und auf Äckern stark eingeschränkt werden, bis er dann bis Ende 2023 gänzlich auslaufen wird. Generell sollen Pflanzenschutzmittel nah an größeren Flüssen und Seen nur noch mit Mindestabständen von fünf bis zehn Metern eingesetzt werden. Der Bundesrat stellte die Zustimmung zur Verordnung unter die Bedingung, dass auch künftig Landesrecht, das über das neue Bundesrecht hinausgeht, weiter gelte. Das am 24.06.2021 vom Bundestag beschlossene „Insektenschutzgesetz“ sieht u.a. vor, dass zusätzliche Gebiete, wie Streuobstwiesen und andere artenreiche Wiesen, unter besonderen Schutz gestellt werden. Des Weiteren sollen erstmals Vorgaben kommen, um insektenschädliche „Lichtverschmutzung“ zu verringern. Siehe hierzu auch die News vom 10.02.2021.
Agricola Verlag