Am 05.03.2021 hat sich der Bundesrat mit den Plänen der Bundesregierung befasst, das routinemäßige Kükentöten ab 2022 zu verbieten und dieses Verbot im Tierschutzgesetz festzuschreiben. Der Regierungsentwurf sieht des Weiteren vor, ab 2024 das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem sechsten Bebrütungstag zu untersagen, z.B. nach Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung (siehe hierzu auch News vom 16.02.2021).

In seiner Stellungnahme begrüßte der Bundesrat grundsätzlich das Ziel des Regierungsentwurfs, stellte allerdings u.a. fest, dass für das geplante Tötungsverbot schmerzempfindlicher Embryonen ab dem siebten Bruttag nach heutigem Stand der Technik weder Praxistauglichkeit gegeben sei, noch Marktreife der Verfahren sichergestellt werden könne. Zudem fordert er konkrete Vorgaben zur Aufzucht von Bruderhähnen, die durch attraktive Förderangeboten unterlegt sind. Die Bundesregierung solle auch auf EU-Ebene auf ein Verbot des Kükentötens und die Etablierung von Zweinutzungslinien hinwirken, um die Wettbewerbsfähigkeit der unter höheren Tierschutzvorgaben wirtschaftenden Betriebe zu sichern, so der Bundesrat.

 

 

 

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