Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am 03.05.2021 begrüßten die Sachverständigen mehrheitlich die Gesetzesinitiative der Bundesregierung (→ BT-Drs. 19/27630) für ein Verbot des Kükentötens ab 2022. Kritisch beurteilt wurde jedoch u.a. die Umsetzung des ebenfalls geplanten Verbots von Eingriffen an einem Hühnerei und des Abbruchs des Brutvorgangs ab dem siebten Bebrütungstag.

Mit dem geplanten Gesetz will die Bundesregierung ein Verbot des routinemäßigen Kükentötens in das Tierschutzgesetz aufnehmen. Es soll auch die Zucht- und Vermehrungstiere betreffen und ab Januar 2022 greifen. Ebenso untersagt werden soll ab Januar 2024 das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem sechsten Bebrütungstag. Problematisch bleiben jedoch u.a. ein bislang fehlendes praxis- und massentaugliches Verfahren für eine Geschlechtsbestimmung im Brutei vor dem siebten Tag. (→ News vom 05.03.2021 zur Stellungnahme des Bundesrates.)

Im Juni 2019 hatte das BVerwG (3 C 28.16 ­– RdL 11/2019, S. 398) entschieden, dass das Töten männlicher Küken nur noch übergangsweise erlaubt sei. Siehe hierzu den Artikel von Rechtsanwalt Martin Beckmann in der RdL 11/2019: „Der vernünftige Grund im Tierschutzrecht. Anmerkungen zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.06.2019 zur Praxis des Kükentötens“, der → hier kostenpflichtig abgerufen werden kann.

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